Pressemitteilung vom Mittwoch, 2. Juli 2008

Kreisverband der Grünen spricht sich für kommunale Arbeitsmarktpolitik aus

Das Bundesverfassungsgericht hat die im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung eingerichteten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) als verfassungswidrig erklärt und die Mischverwaltung von Kommunen und Arbeitsagenturen als unzulässig bezeichnet.
Bis Ende 2010 hat der Gesetzgeber Zeit, um verfassungskonforme Strukturen einzuführen. Der Kreisverband der Grünen spricht sich vor dem Hintergrund der guten Erfahrungen, die im Kreis Emmendingen mit der ARGE gemacht worden sind, deutlich für eine Arbeitsmarktpolitik in kommunaler Verantwortung aus.

Die Zuständigkeiten sowie die Verantwortung bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen sollen mit klaren finanziellen Regelungen bei den Kommunen liegen, um eine tatsächliche Betreuung aus einer Hand zu gewährleisten, so Kreisvorstandsmitglied Alexander Schoch. Die Integration von Langzeitarbeitslosen kann nach Auffassung der Kreisgrünen nur in Netzwerken vor Ort gelingen kann, so der Sprecher der Kreisgrünen weiter.
Individuelle Lösungen sowie regionale Anforderungen müssen in den Mittelpunkt der Arbeitsmarktpolitik rücken. In diesem Sinne lehnen die Kreisgrünen die von Bundesarbeitsminister Scholz vorgeschlagene Lösung „kooperierendes“ Jobcenter ab. Diese reine Bundeslösung würde die zentralistischen Strukturen der Agentur für Arbeit befördern, die schon heute die Arbeit der ARGEN erschweren. Passgenaue Arbeitsmarktpolitik in Form von individuellen Förderangeboten ist mit zentralen Vorgaben nicht möglich.
In diesem Zusammenhang lehnen die Kreisgrünen auch die jüngsten Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Ausgestaltung des §16,2 SGB II, der so genannten „sonstigen weiteren Leistungen“ ab.

Diese Leistungen haben es bisher den ARGEN ermöglicht, ArbeitnehmerInnen mit besonderen Vermittlungshindernissen besonders zu fördern. Hierzu gehörten z.B. Hauptschulabschlüsse oder Sprachförderungsmaßnahmen. Auf Anordnung des BMAS erhalten derzeit die ARGEN und Optionskommunen die Anweisung, individuelle Förderangebote unverzüglich einzustellen. Die Grünen kritisieren aufs schärfste diese restriktive Politik des BMAS und fordern stattdessen größere Gestaltungsspielräume für individuelle, regional begründete Förderangebote.


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