Pressemitteilung vom Donnerstag, 21. Mai 2009

Zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes...

stellt der Kreisverband von Bündnis 90 / Die Grünen fest, wir können stolz auf unser Grundgesetz sein, fordert aber gleichzeitig mehr direkte Demokratie im Grundgesetz zu verankern und den grundgesetzlichen Auftrag der sozialen Spaltung unserer Gesellschaft entgegenzuwirken und auch politisch umzusetzen.

"Das Grundgesetz ist das Rückgrat des demokratischen Deutschlands. Vor 60 Jahren, nach den Schrecken des Naziregimes und des zweiten Weltkrieges, legte das Grundgesetz eine tragfähige Basis für unser Zusammenleben.
Das Grundgesetz gehört zu den großen Aktivposten der deutschen Geschichte. Gerade auch für die Kommunalpolitik hat das Grundgesetz die wichtigste Basis, die Kommunale Selbst-verwaltung geschaffen.

Der Geist des Grundgesetzes muss immer wieder verteidigt werden. Es ist keine Garantie, die uns Demokratie schenkt, sondern eine Verpflichtung, Demokratie zu leben und aktiv zu gestalten, so Alexander Schoch. So hält uns das Grundgesetz auch an, eine soziale Spaltung der Gesellschaft nicht zu akzeptieren, sondern die Teilhabe aller Menschen zu verwirklichen, hier sind wir jedoch gegenwärtig weit davon entfernt, denn leider driftet die Kluft zwischen arm und reich in Deutschland immer weiter auseinander.

Das Grundgesetz hat positive Anpassungen und Veränderungen erfahren, die erkämpft und erstritten wurden, etwa die Festlegung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Mann und Frau als Staatsziel. Gerade weil das Grundgesetz nicht statisch ist, kann es soziale Prozesse und Entwicklungen in sich aufnehmen und Basis sein für die gesellschaftliche Modernisierung, zum Beispiel auch mit Blick auf das Zusammenleben in der multikulturellen Gesellschaft, die es heute demokratisch zu gestalten gilt.

Dringend nötig, so Alexander Schoch vom Kreisverband, ist auch die Aufnahme von Elementen der direkten Demokratie, die Volksabstimmung ist in vielen anderen Landesverfassungen schon zur Selbstverständlichkeit geworden und sollte auch bei uns ins Grundgesetz aufgenommen werden.

Das Grundgesetz, so Schoch weiter, ist kein Abrisskalender, in dem kurzfristige politische Kompromisse fixiert werden sollten. Es gab jedoch auch Änderungen, die dem Geist des Grundgesetzes widersprechen und rückgängig gemacht werden sollten, etwa die Beschneidung des Asylrechts oder der Unverletzlichkeit der Wohnung. Und wer das Grundgesetz heute zu Recht feiert, der darf auch nicht die Gefahren verschweigen, die ihm aktuell drohen: Vorratsdatenspeicherung, Rasterfahndung, ein BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchungen, das Abhören von Wohnungen Dritter - all das steht quer zu Buchstaben und Geist des Grundgesetzes und gehört schleunigst von der politischen Agenda entfernt, so der Kreisverband."


Zum Archiv.