Pressemitteilung vom Donnerstag, 17. Dezember 2009
Bürgerrechte verteidigen
MdB Bonde (Grüne) klagt gegen Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung ist für den südbadischen Bundestagsabgeordneten Alexander Bonde (Emmendingen-Lahr) ein klarer Angriff auf die Freiheit, deshalb klagt der Grünen-Abgeordnete gemeinsam mit Kollegen beim Bundessverfassungsgericht gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Am vergangenen Donnerstag fand beim Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung statt.
Bonde: „Wer im Internet auf welchen Seiten gesurft hat, wer mit wem telefoniert hat, all das wird jetzt für ein halbes Jahr gespeichert. Diesen Überwachungswahn dürfen wir nicht zulassen, deswegen habe ich gemeinsam mit 43 Mitgliedern der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Klage vor dem Verfassungsgericht eingereicht.“
Die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgreichtes am vergangenen Dienstag habe gezeigt, dass die Vorratsdatenspeicherung einen Dammbruch beim Datenschutz bedeutet. Es behandelt jeden und jede als Verdächtige. In einer Demokratie sollten aber die Bürgerinnen und Bürgerinnen ihre Regierung kontrollieren, und nicht die Regierung die Bürgerinnen und Bürgerinnen. Die Bundesregierung musste in der Verhandlung zugeben, dass wenn die Vorratsdatenspeicherung in dieser Form zulässig wäre, auch andere Daten (Kauf von Bahn- oder Flugkarten, genetische Profile etc.) unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger künftig auf Vorrat gespeichert werden könnten. „Es ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht den Damm schließt. Am Besten wäre es dabei, wenn die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt würde, damit dieser den gesamteuropäischen Überwachungswahn stoppt“, so Bonde weiter.
Über die Klagen gegen das Gesetz zur "Vorratsdatenspeicherung" verhandelt derzeit das Bundesverfassungsgericht. Wegen des Gesetzes müssen Telekommunikationsanbieter und Internetprovider die sogenannten Verkehrsdaten sechs Monate lang "auf Vorrat" speichern. Ein konkreter Anlass oder Tatverdacht ist dafür nicht nötig.